oder

Beendigung von Handelsverträgen ohne vorherige Ankündigung

Gemäß Art. 12.2.1, Punkt (iii), Buchstabe (a), in Bezug auf Art. 5.28, in Verbindung mit Art. 5.27, Punkt (i) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Deltastock, die auf die Verträge für den Handel mit CFDs anwendbar sind, und aufgrund des Versäumnisses der Kunden, eine aktuelle, zugängliche und/oder aktive E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen, was die Kommunikation zwischen den Parteien im Hinblick auf die Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen unmöglich macht, kündigt Deltastock vorzeitig, einseitig und ohne vorherige Ankündigung die folgenden Handelsvereinbarungen mit Kunden.